
Unterschriften-Scan
Juni 1, 2022
Zustimmungsersetzungsverfahren
Juni 30, 2022Vorlage eines gefälschten Impfausweises rechtfertigt außerordentliche fristlose Kündigung
Im Arbeitsrecht ist allgemein bekannt, dass Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen,
wenn sie Arbeitgeber belügen oder betrügen. Wie es sich aber dabei mit der Vorlage eines gefälschten
Impfausweises verhält, musste im Folgenden das Arbeitsgericht Köln (ArbG) klären.
Eine Arbeitnehmerin arbeitete bei einem Unternehmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und
betreute in diesem Zusammenhang auch Pflegeeinrichtungen. Die Arbeitgeberin informierte im Oktober
2021 sämtliche Mitarbeiter, dass ab November nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine
wahrnehmen dürften. Daraufhin legte die Arbeitnehmerin einen Impfausweis vor und nahm dann weitere
Außentermine bei Kunden wahr. Später stellte sich heraus, dass der Impfausweis gefälscht war. Die
Arbeitgeberin nahm das zum Anlass, eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
auszusprechen.
Auch das ArbG war der Auffassung, dass durch die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises ein
wichtiger Grund für eine Kündigung vorgelegen hatte. Der Präsenzkontakt zu ungeimpften Kunden stellte
eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der Arbeitnehmerin zur Wahrung der Arbeitgeberinteressen
dar. Sie hatte das für eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen somit verwirkt.
Hinweis: Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises stellt also einen Kündigungsgrund dar. Das
sollten Arbeitnehmer wissen.
Quelle: ArbG Köln, Urt. v. 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21