
Persönlichkeitsrechte verletzt
Mai 30, 2022
Unterschriften-Scan
Juni 1, 2022Auch Versicherte mit psychosomatischen Leiden können Leistungsanspruch haben
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Doch ist es hinreichend bekannt, dass sich
Versicherungen dann und wann im Schadensfall zieren. Vor dem Landgericht hatte die Klage des
Versicherten auf Leistung nach einer Vielzahl von Gutachten keinen Erfolg; auf psychiatrischem Gebiet
war offengeblieben, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste
Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
(OLG) sah das Ganze jedoch anders aus.
Ein Arbeitnehmer war als Flugzeugabfertiger tätig. Er hatte schon vor mehreren Jahren eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Als das Arbeitsverhältnis wegen gesundheitlicher
Beschwerden mit einem Aufhebungsvertrag endete, wollte der Arbeitnehmer sodann Leistungen aus
seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Doch diese lehnte die Leistungen ab: Es seien keine
somatischen oder psychischen Erkrankungen feststellbar.
Nach Einholung eines internistisch-rheumatologischen Gutachtens und aufwendiger Diagnostik stand
für das OLG zwar fest, dass sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie
ausgeschlossen werden können - es wurden jedoch von dem Sachverständigen auf somatischem Gebiet
objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 % festgestellt. Hieran anknüpfend
war der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Feststellung einer
"chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren" gelangt, die zu
Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf führten. Das OLG verurteilte
die Versicherung daher zur Leistung aus der Berufungsunfähigkeitsversicherung.
Hinweis: Nach diesem Urteil können Betroffene mit psychosomatischen Beschwerden darauf hoffen,
auch in den Genuss von Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Doch Vorsicht:
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde die
Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof begehren.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.02.2022 - 7 U 199/12