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Dezember 3, 2021
COVID-19-Infektion
Dezember 5, 2021Minderung des pfändbares Einkommens durch Entgeltumwandlung rechtens
Wenn es um Geld geht, können sich Familien- und Arbeitsrecht schnell überschneiden. Mit dem
folgenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Frage einer Lohnpfändung werden sich viele
Schuldner einer solchen Pfändung entziehen können - und das auf einem völlig legalen Weg.
Eine Arbeitnehmerin musste an ihren Ex-Mann 23.000 EUR bezahlen, was beide Parteien auch
entsprechend vereinbart hatten. Als die Frau nicht bezahlte, beantragte der Mann eine Lohnpfändung. Erst
nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber schloss die Frau mit
ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Dadurch flossen von ihrem Gehalt ab sofort
248 EUR pro Monat in eine Direktversicherung, und eben jener Betrag blieb bei der Berechnung des
pfändbaren Einkommens daher unberücksichtigt. Der Ehemann meinte nun, diese 248 EUR stünden ihm
zu, und er verklagte den Arbeitgeber seiner Ex-Gattin auf Zahlung - dies jedoch vergeblich.
Laut Urteil des BAG haben Arbeitnehmer nämlich einen Rechtsanspruch auf eine
Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung zur Rentenversicherung von bis zu 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber hatte hier also nur seine Pflicht erfüllt.
Hinweis: Die Vollstreckung aus Titeln ist 30 Jahre lang möglich. Welche
Vollstreckungsmöglichkeiten für den Gläubiger bestehen, erklärt der Rechtsanwalt des Vertrauens.
Quelle: BAG, Urt. v. 14.10.2021 - 8 AZR 96/20