
Ungültige Provisionsvereinbarung
September 5, 2021
Krebserregendes Medikament
Oktober 1, 2021Verschluckter Speiserest führt zu schwersten Hirnschäden und 1.000.000 EUR Schmerzensgeld
Jeder macht Fehler - und in nicht wenigen Berufen hat menschliches Versagen fatale Folgen. Die
Verantwortlichkeiten eines tragischen Fehlers am Arbeitsplatz wurden kürzlich vor dem Landgericht
Limburg (LG) verhandelt. Und dieser Fall macht klar, dass Geld viele Dinge zwar vereinfachen, aber
schwerwiegende Folgeschäden leider nicht reparieren kann.
Ein einjähriges Kind war wegen eines Infekts im Krankenhaus. Dann sollte es über einen Portzugang
ein Antibiotikum erhalten. Dies regte das Kind derart auf, dass es sich an einem zuvor gegessen Stück
Apfel verschluckte und infolgedessen schwerste Hirnschäden erlitt. Die Eltern klagten daraufhin
erfolgreich auf Schadensersatz.
Die Krankenschwester wusste, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte. Auch hätte sie damit
rechnen müssen, dass sich das Kind über die Gabe des Medikaments aufregen würde. Sie hätte daher
länger mit der Gabe des Medikaments abwarten müssen. Außerdem waren die Rettungsmaßnahmen
fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen. Das LG hat das Krankenhaus, die
Krankenschwester und eine Belegärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.000.000 EUR nebst
Zinsen verurteilt.
Hinweis: Sind Sie der Auffassung, durch einen Arzt falsch behandelt worden zu sein und deshalb
einen Schaden erlitten zu haben, sollten Sie die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Quelle: LG Limburg, Urt. v. 28.06.2021 - 1 O 45/15